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Förderung:

Durch das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG) erhalten Anlagenbetreiber Geld20 Jahre lang eine Vergütung pro eingespeiste kWh Solarstrom vom Netzbetreiber bezahlt. Diese Vergütung ist unabhängig von der Förderung durch Kredite oder Zuschüsse.
Da die 20-Jahresfrist erst ab 1. Januar des Folgejahres anläuft, erhält der Betreiber bei einer Inbetriebnahme im Frühjahr fast 21 Jahre lang die erhöhte Vergütung!

Ab 1. Januar 2004 trat das Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum "Erneuerbare - Energien - Gesetz" (EEG) in Kraft, das die folgenden Vergütungssätze für Solarstrom vorsieht:

Für Anlagen an Gebäuden und Lärmschutzwänden beträgt die Mindestvergütung für das Jahr 2010:
  • 39,57 Cent/kWh bis 30 kWp
  • 37,64 Cent/kWp bis 100 kWp

Degression: Die Mindestvergütung reduziert sich um 5% für Anlagen, die im Jahr 2011 in Betrieb gehen, um weitere 5% für Anlagen, die 2009 in Betrieb gehen usw.

Vergütungsdauer: Die Vergütung wird 20 Jahre in Höhe der Anfangsvergütung bezahlt plus die Monate ab der Installation und Inbetriebnahme bis zum Jahresende. D.h., Anlagen die z.B. im Januar 0:01 Uhr in Betrieb gehen, erhalten die Vergütung fast 21 Jahre lang, minus 1 Minute (wenn man es genau nimmt; in Wirklichkeit spielt es keine Rolle, es soll nur zum besseren Verständnis dienen).

Wichtige News: Wenn es nach dem Bundesministerium für Umwelt geht, dann werden die Einspeisevergütungen für Dachanlagen zum 1. April 2010 einmalig um 15% gesenkt. Für Freilandanlagen soll die Neuregelung am 1. Juni 2010 in Kraft treten. Der Vorschlag des Ministers für Umwelt muss allerdings noch durch den Bundestag, bevor entsprechende Änderrungen am EEG wirksam werden.

Dagegen wenden wir uns selbstverständlich auch! Helfen Sie uns, indem auch Sie die Petition des Dr. Martin Staffhorst von Top50-Solar mitzeichnen:

"Ziel der Petition ist es, ein kontinuierliches starkes Wachstum der Solarenergie zu ermöglichen und somit die Führungsrolle Deutschlands in einer der wichtigsten Zukunftsindustrien zu sichern und den weltweiten Klimaschutz voranzutreiben.
Zur Unterstützung dieses Appells an den Deutschen Bundestag und um eine maximale Wirkung in der Öffentlichkeit zu erreichen, bitten wir Sie, diese Petition mitzuzeichnen."

Zur Petition


Für gewerbliche Anlagen und Anlagen über 30 kW bekommen Sie unsere gesonderten Informationsunterlagen, nachdem Sie unser PV-Anlagen-Datenerfassungs-Formular ausgefüllt und abgeschickt haben.


KfW Programm: Solarstrom erzeugen

Mit dem KfW-Programm "Solarstrom Erzeugen" können Sie eine PV-Anlage günstig finanzieren. Dabei profitieren Sie von den niedrigen Zinsen und einem festen Zinssatz für 5 oder 10 Jahre. Gleichzeitig räumt ihnen die KfW-Förderbank die vorzeitige Rückzahlung auch in Teilbeträgen kostenfrei ein und ermöglicht ihnen die sogar die Finanzierung von 100 % der Investitionskosten.

Förderbedingungen

Gefördert wird, wer eine kleinere Fotovoltaikanlage errichten, erweitern oder erwerben möchte. Es werden Vorhaben bis zu 50.000 Euro gefördert. Größere Investitionen in Fotovoltaik-Anlagen können aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm bzw. aus dem KfW-Umweltprogramm mitfinanziert werden.

Um in den Genuß der Förderung zu kommen müssen die Anlagen die Bedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz ("EEG") vom 21.07.2004 (BGBl. I S. 1918) erfüllen.

Gefördert werden die Kosten für

* Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer Fotovoltaik-Anlage,
* Erwerb eines Anteils an einer Fotovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR,
* einschliesslich der Kosten für Messeinrichtungen, Planung, Montage und die notwendigen Netzanschlüsse.

NICHT finanziert werden:

* Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
* Beteiligungen an juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. Kapitalbeteiligung an einer Solarfonds GmbH & Co. KG),
* Gebrauchte Anlagen.

Konditionen

Die Laufzeit des Darlehens beläuft sich in der Regel auf 20 Jahre mit einer Zinsbindung für 5 oder 10 Jahre und mindestens 1, maximal 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. (aktuelle Infos bei der KfW)


Es gibt diverse Gemeinden in Deutschland, die Zuschüsse beim Kauf von Photovoltaikanlagen gewähren. Bitte erkundigen Sie sich auf Ihrem Bürgermeisteramt!