Förderung:
Durch das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG)
erhalten Anlagenbetreiber 20 Jahre lang eine Vergütung pro
eingespeiste kWh Solarstrom vom Netzbetreiber bezahlt. Diese
Vergütung ist unabhängig von der Förderung durch
Kredite oder Zuschüsse.
Da die 20-Jahresfrist erst ab 1. Januar des Folgejahres anläuft,
erhält der Betreiber bei einer Inbetriebnahme im Frühjahr
fast 21 Jahre lang die erhöhte Vergütung!
Ab 1. Januar 2004 trat das Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum "Erneuerbare
- Energien - Gesetz" (EEG) in Kraft, das die folgenden
Vergütungssätze für Solarstrom vorsieht:
Für Anlagen an Gebäuden und Lärmschutzwänden
beträgt die Mindestvergütung für das Jahr 2010:
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- 39,57 Cent/kWh bis 30 kWp
- 37,64 Cent/kWp bis 100 kWp
Degression: Die Mindestvergütung reduziert sich um 5% für
Anlagen, die im Jahr 2011 in Betrieb gehen, um weitere 5% für
Anlagen, die 2009 in Betrieb gehen usw.
Vergütungsdauer: Die Vergütung wird 20 Jahre in Höhe
der Anfangsvergütung bezahlt plus die Monate ab der Installation
und Inbetriebnahme bis zum Jahresende. D.h., Anlagen die z.B. im
Januar 0:01 Uhr in Betrieb gehen, erhalten die Vergütung fast
21 Jahre lang, minus 1 Minute (wenn man es genau nimmt; in Wirklichkeit
spielt es keine Rolle, es soll nur zum besseren Verständnis
dienen).
Wichtige News: Wenn es nach dem Bundesministerium
für Umwelt geht, dann werden die Einspeisevergütungen für
Dachanlagen zum 1. April 2010 einmalig um 15% gesenkt. Für Freilandanlagen
soll die Neuregelung am 1. Juni 2010 in Kraft treten. Der Vorschlag
des Ministers für Umwelt muss allerdings noch durch den Bundestag,
bevor entsprechende Änderrungen am EEG wirksam werden.
Dagegen wenden wir uns selbstverständlich auch! Helfen Sie uns, indem
auch Sie die Petition des Dr. Martin Staffhorst von Top50-Solar
mitzeichnen:
"Ziel der Petition ist es, ein kontinuierliches starkes Wachstum
der Solarenergie zu ermöglichen und somit die Führungsrolle
Deutschlands in einer der wichtigsten Zukunftsindustrien zu sichern
und den weltweiten Klimaschutz voranzutreiben.
Zur Unterstützung dieses Appells an den Deutschen Bundestag und um eine
maximale Wirkung in der Öffentlichkeit zu erreichen, bitten wir Sie, diese
Petition mitzuzeichnen."
Zur
Petition
Für gewerbliche Anlagen und Anlagen über 30 kW bekommen
Sie unsere gesonderten Informationsunterlagen, nachdem Sie unser PV-Anlagen-Datenerfassungs-Formular ausgefüllt
und abgeschickt haben.
KfW Programm: Solarstrom erzeugen
Mit dem KfW-Programm "Solarstrom Erzeugen" können
Sie eine PV-Anlage günstig finanzieren. Dabei
profitieren Sie von den niedrigen Zinsen und einem
festen Zinssatz für 5 oder 10 Jahre. Gleichzeitig
räumt ihnen die KfW-Förderbank die vorzeitige
Rückzahlung auch in Teilbeträgen kostenfrei
ein und ermöglicht ihnen die sogar die Finanzierung
von 100 % der Investitionskosten.
Förderbedingungen
Gefördert wird, wer eine kleinere Fotovoltaikanlage
errichten, erweitern oder erwerben möchte. Es
werden Vorhaben bis zu 50.000 Euro gefördert.
Größere Investitionen in Fotovoltaik-Anlagen
können aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm
bzw. aus dem KfW-Umweltprogramm mitfinanziert werden.
Um in den Genuß der Förderung zu kommen
müssen die Anlagen die Bedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz
("EEG") vom 21.07.2004 (BGBl. I S. 1918)
erfüllen.
Gefördert werden die Kosten für
* Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer Fotovoltaik-Anlage,
* Erwerb eines Anteils an einer Fotovoltaik-Anlage
im Rahmen einer GbR,
* einschliesslich der Kosten für Messeinrichtungen,
Planung, Montage und die notwendigen Netzanschlüsse.
NICHT finanziert werden:
* Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen
bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
* Beteiligungen an juristischen Personen des privaten
Rechts (z. B. Kapitalbeteiligung an einer Solarfonds
GmbH & Co. KG),
* Gebrauchte Anlagen.
Konditionen
Die Laufzeit des Darlehens beläuft sich in
der Regel auf 20 Jahre mit einer Zinsbindung für
5 oder 10 Jahre und mindestens 1, maximal 2 tilgungsfreien
Anlaufjahren. (aktuelle
Infos bei der KfW)
Es gibt diverse Gemeinden in Deutschland, die Zuschüsse
beim Kauf von Photovoltaikanlagen gewähren. Bitte erkundigen Sie sich auf
Ihrem Bürgermeisteramt!
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